Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

  1. Geltungsbereich
  2. Angebot & Vertragsschluss
  3. Preise
  4. Zahlungen und Kaution
  5. Eigentumsvorbehalt
  6. Anlieferung
  7. Pflichten des Mieters
  8. Haftung
  9. Nutzungsbedingungen
  10. Mietbedingungen
  11. Stornierung des Mietvertrages
  12. Reinigung und Trocknung
  13. Gerichtsstand

 

1.) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Richter, Helbig, Oehme & Hinsch GbR (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Verträge zur Lieferung und Vermietung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Vermieter hinsichtlich der vom Vermieter zur Verfügung gestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.) Angebot und Vertragsabschluss

 

Mit Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Ein Vertrag kommt nach persönlicher Unterschrift beider Parteien zustande. Es können auch telefonische Bestellungen erfolgen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.

 

3.) Preise

 

Alle Preise enthalten die gesetzliche MwSt. i. H. v. 19%.

 

3.) Zahlung und Kaution

 

Bezahlt werden kann in Bar bei Abholung/Anlieferung (bei kurzfristigen Bestellungen) und per Überweisung spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung. Eine Kaution wird nicht fällig.

 

4) Eigentumsvorbehalt

 

Die gemieteten Gegenstände bleiben auch nach Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag festgelegten Zeitraum.

Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst an Dritte überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

Der Mieter haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden.

 

5.) Regelung bei Anlieferungen

 

Der zu beliefernde Ort muss leicht erreichbar sein (mit einem PKW & einer Sackkarre), sonst wird die Anlieferung mit Aufschlag berechnet. Preise für Lieferung, sind der Preisliste zu entnehmen. Der Mieter sorgt für eine ebene und saubere Aufstellfläche.  Eine Selbstabholung der Hüpfburgen ist am Vorabend / Morgen des Miettages möglich und bedarf der vorherigen Absprache (mit dem Vermieter).

Der ordnungsgemäße Auf- und Abbau erfolgt – sofern der entsprechende Service nicht mitgebucht wurde – durch den Mieter.

 

Adresse für Abholung & Rückgabe: Dorfstraße 36, 99518 Schmiedehausen

 

6.) Pflichten des Mieters

 

Der Mieter verpflichtet sich die Module durch geeignete, Erwachsene Personen während des gesamten Betriebes zu beaufsichtigen. Bei der Vermietung von Mietobjekten übernimmt der Kunde die allgemeine Verkehrssicherungspflicht und hat für eine ständige Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person, die das 18. Lebensjahr erreicht hat, zu sorgen. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden.

 

Bei Hüpfburgen die nass zurückgegeben werden, wird eine angemessene Trocknungsgebühr / Reinigungsgebühr in Rechnung gestellt.

 

7.) Haftung

 

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen können. Wird der Mietgegenstand oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigung haftet der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Instandsetzung, Wiederbeschaffung sowie für Mietausfallkosten die durch den Verlust entstehen.

Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände nach besten Wissen in einsatzbereitem Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch  Nichtstattfinden der Veranstaltung (auch Schlechtwetter) entstehen, übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadenersatz. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Sollten die Mietobjekte während der Mietzeit beklebt werden, wird dem Mieter die Reinigung berechnet.

Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

 

8.) Nutzungsbedingung

Die Mietobjekte dürfen nur unter Aufsicht und/oder einer vom Mieter autorisierten, volljährigen Person betrieben und genutzt werden. Betreiben und nutzen Sie die Mietobjekte in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts. Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder insbesondere kleinere gefährden. Speisen und Getränke sind auf der Hüpfburg verboten. Schuhe sind ebenfalls auf der Hüpfburg verboten. Hosen- und Jackentaschen sollten kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen können. Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor der Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden.

Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. Achten Sie darauf, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen oder Gegenstände hineinstecken. Dies gilt auch für die Stromverbindung der Gebläse.

Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.

 

9.) Mietbedingungen

 

Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum der Richter, Helbig, Oehme & Hinsch GbR. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Eventuelle Schäden sind in der Mängelliste aufzuführen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind. Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen werden Reparaturkosten oder Neulieferung dem Mieter in Rechnung gestellt.

Der Mieter stellt einen Stromanschluss mit 220V (normale Steckdose) zur Verfügung und übernimmt die Stromkosten.

Der Mieter stellt eine Schutzkontakt-Verlängerung (20m) oder Kabeltrommel (25m) zur Verfügung.

 

10.) Stornierung des Mietvertrages

 

Die Stornierung bzw. der Rücktritt vom Vertrag muss in Textform erfolgen und bringt folgende Kosten für den Mieter:

  • bis zu 30 Tage vor Veranstaltungstermin: kostenfrei
  • 30 – 20 Tage vor Veranstaltungstermin: 30% der Mietgesamtkosten
  • 20 – 14 Tage vor Veranstaltungstermin: 60% der Mietgesamtkosten
  • 14 – 7 Tage vor Veranstaltungstermin 80% der Mietgesamtkosten
  • ab 7 Tagen vor Veranstaltungstermin: 100% der Mietgesamtkosten

 

11.) Reinigung und Trocknung

 

Alle Mietgeräte müssen gereinigt zurückgegeben werden. Es dürfen keine scharfen chemischen Reiniger zur Reinigung verwendet werden. Die Reinigung erfolgt durch den Mieter mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch. Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Sollten die Mietobjekte verschmutzt, nass oder mit Kleberresten wiedergebracht werden, werden dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten i. H. v. 150,- € in Rechnung gestellt.

12. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen, juristischen & Kaufleuten ist Schmiedehausen.

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